Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer

Voraussetzungen Segelflug

  • empfohlenes Mindestalter: 13-14 Jahre, es ist aber  kein Mindestalter vorgeschrieben
  • aktives Mitglied im LSV Witzenhausen

Unterlagen vor Beginn der Ausbildung:

  • Führungszeugnis Belegart 0 und Kopie Personalausweis
  • Bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung der Eltern

Unterlagen im Verlauf der Ausbildung:

  • Verkehrszentralregisterauszug (KBA Flensburg)
  • Tauglichkeitszeugnis (vor 1. Alleinflug)

 

Die Ausbildung im Einzelnen

 

Die Dauer der Ausbildung hängt sehr von dem persönlichen Einsatz des Flugschülers ab. Als Richtwert kann von ca. 2 Jahren ausgegangen werden. Geflogen wird am Wochenende in der Regel von März bis Oktober bei fliegbarem Wetter.

 

Ausbildungsabschnitt 1

In diesem Abschnitt lernt man die praktischen Grundübungen im Doppelsitzer. Irgendwann beherrscht man das Flugzeug so gut, dass zwei Fluglehrer für die Alleinflugreife unterschreiben und man zum ersten Alleinflug abheben kann. Mit den ersten drei Alleinflügen (A-Prüfung) hat man diesen Ausbildungsabschnitt hinter sich gebracht.

 

Ausbildungsabschnitt 2

Hier wird gelernt, das Flugzeug im Alleinflug zu beherrschen. Es müssen unter Aufsicht der Fluglehrer einige Übungen geflogen werden (B- und C-Prüfung).

 

Ausbildungsabschnitt 3

Dies ist der letzte Abschnitt vor dem lang ersehnten Flugschein. Zum ersten Mal werden weitere Strecken mit dem Segelflugzeug geflogen, erst mit Lehrer, später alleine.

 

Theorie

Bei der Ausbildung zum Segelflugzeugführer werden neben dem praktischen Fliegen auch theoretische Kenntnisse in Technik, Aerodynamik, Navigation, Wetterkunde und Luftrecht vermittelt. Dieses findet zumeist im Winter in unserem Theorieunterricht statt. So lernt man auch die theoretischen Grundlagen des Fliegens, welche zum Beispiel auch im naturwissenschaftlichen Unterricht in der Schule weiterhelfen. Thematisiert werden darüber hinaus ebenso medizinische und psychologische Aspekte beim Führen eines Flugzeuges. Denn eines ist unabdingbar: Die Sicherheit hat höchste Priorität.

 

Außerdem braucht man für die Erteilung der Segelfluglizenz ein gültiges Sprechfunkzeugnis, welches nach einer bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung durch die Bundesnetzagentur erteilt wird. In vereinsinternen Lehrgängen im Winter wird man optimal auf diese Prüfung vorbereitet.

 

Abschluss der Ausbildung

Am Ende der Ausbildung muss man insgesamt mind. 15 Flugstunden und 45 Starts absolviert haben. Außerdem legt man bei der Luftfahrtbehörde die theoretische Prüfung ab. Dann folgt noch ein Allein-Überlandflug über mindestens 50 km (alternativ: 100km mit Fluglehrer). Die Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung, die ein Prüfer der Luftfahrtbehörde abnimmt, beendet. Dabei müssen drei Überprüfungsflüge erfolgreich absolviert werden. Dann ist es geschafft!

 

Anschließend kann auf dem vereinseigenen Motorsegler die Zusatzausbildung zum Reisemotorseglerführer durchführt werden.

 

Noch Fragen zur Ausbildung? E-Mail: ausbildung@luftsportverein-witzenhausen.de