Die Ausbildung zum Motorseglerpiloten

Die Lizenz für den Reisemotorsegler ist eine Klassenberechtigung. Das bedeutet, es ist ist eine Erweiterung der Segelfluglizenz und daher ist die Ausbildung für den Reisemotorsegler erst nach Abschluss der Segelflugausbildung möglich. Mittlerweile ist es auch möglich, die Reisemotorsegler-Lizenz als "Fußgänger" ohne Segelfluglizenz zu erwerben.

Während der Ausbildung werden auch Verkehrsflughäfen angeflogen
Während der Ausbildung werden auch Verkehrsflughäfen angeflogen

Voraussetzungen Motorsegler

  • (gültige Segelfluglizenz)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen
  • Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung

Die Ausbildung im Einzelnen

Es müssen mindestens 6 Flugstunden (ohne Segelfluglizenz deutlich mehr) absolviert werden, davon 4 Stunden mit Fluglehrer.

 

Der Schüler lernt, den Motorsegler in allen Flugzeugständen zu beherrschen. Außerdem ist ein Streckenflug von mindestens 150 km mit Landung auf fremdem Platz Bestandteil der Motorseglerausbildung.

 

Die Motorseglerausbildung schließt mit einer theoretischen und der praktischen Prüfung durch einen amtlichen Prüfer ab.