Voraussetzungen Motorsegler
- (gültige Segelfluglizenz)
- Mindestalter 16 Jahre
- Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Ausbildung im Einzelnen
Es müssen mindestens 6 Flugstunden (ohne Segelfluglizenz deutlich mehr) absolviert werden, davon 4 Stunden mit Fluglehrer.
Der Schüler lernt, den Motorsegler in allen Flugzeugständen zu beherrschen. Außerdem ist ein Streckenflug von mindestens 150 km mit Landung auf fremdem Platz Bestandteil der
Motorseglerausbildung.
Die Motorseglerausbildung schließt mit einer theoretischen und der praktischen Prüfung durch einen amtlichen Prüfer ab.